StartLeistungenZeiterfassung & ZutrittFahrzeit = Arbeitszeit?

Fahrzeit = Arbeitszeit? Die Regelungen im Überblick

Zählt die Fahrt zur Arbeit als Arbeitszeit? Es kommt darauf an, wer fährt und wohin. Dieser Ratgeber ordnet Pendelweg, Außendienst und Dienstreise nach aktueller Rechtsprechung ein, trennt Arbeitszeit- von Vergütungsfrage und zeigt die saubere Erfassung.

Fallgruppen

Die vier Fälle im Überblick

1. Normaler Pendelweg – keine Arbeitszeit

Die Fahrt zwischen Wohnung und fester Arbeitsstätte ist keine Arbeitszeit und wird grundsätzlich nicht vergütet – sie zählt zur privaten Lebensführung. Ob 10 Minuten oder 90: Der Weg ins Büro geht auf eigene Rechnung.

2. Außendienst ohne festen Arbeitsort – Fahrt zählt

Nach dem EuGH-Urteil C-266/14 („Tyco“) zählen bei Beschäftigten ohne festen Arbeitsort die Fahrt von zu Hause zum ersten Einsatzort und vom letzten Einsatzort nach Hause zur Arbeitszeit. Typisch: Handwerk und Bau, Service-Techniker, Außendienst.

3. Fahrten zwischen Einsatzorten

Der klarste Fall: Fahrten zwischen Kunden, Baustellen oder Einsatzstellen während des Arbeitstages sind immer Arbeitszeit – unabhängig vom Arbeitsort-Modell.

4. Dienstreisen – Ausgestaltung entscheidet

Wird während der Fahrt gearbeitet (E-Mails im Zug, Fahrertätigkeit), spricht viel für Arbeitszeit; ordnet der Arbeitgeber ein bestimmtes Verkehrsmittel an, ebenfalls. Reine Reisezeit ohne Arbeitspflicht wird unterschiedlich beurteilt – klare Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag lohnt sich.

Zwei Fragen

Arbeitszeit vs. Vergütung

Der häufigste Denkfehler: „Arbeitszeit“ heißt nicht automatisch „voller Lohn“. Die Einordnung nach dem Arbeitszeitgesetz regelt Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten – sie trifft keine Vergütungsaussage. Ob und wie Fahrzeit bezahlt wird, richtet sich nach Arbeits- oder Tarifvertrag: Eine geringere Vergütung für Fahrzeiten ist zulässig, solange der gesetzliche Mindestlohn im Gesamtblick nicht unterschritten wird (BAG, Urteil vom 22.04.2009, 5 AZR 292/08). Praktisch heißt das: Fahrzeit kann Arbeitszeit sein und trotzdem anders vergütet werden – wenn es sauber geregelt ist.

Rechtsprechung aktuell

Was neu dazukommt

Neue Urteile zu Fahr- und Wegezeiten ordnen wir hier zeitnah ein – zuletzt eine EuGH-Entscheidung zu tätigkeitsbezogenen Fahrzeiten, die ausdrücklich auch Mitfahrer erfasst. Wir halten dieses Kapitel aktuell; für Ihre konkrete Konstellation lohnt der Blick zum Anwalt oder in den Tarifvertrag.

Erfassung

Fahrzeiten sauber dokumentieren

Die rechtliche Einordnung ist nur so gut wie ihre Dokumentation: In timeCard werden Fahrzeiten als eigene Zeitart gebucht – getrennt von Arbeits- und Projektzeiten. Mobile Teams stempeln per App, auf Wunsch mit GPS-Standort beim Buchen; die Trennung nach Zeitarten macht Arbeitszeitgrenzen und Vergütungsregeln nachvollziehbar – für Sie, Ihre Beschäftigten und im Zweifel das Arbeitsgericht.

Ihr nächster Schritt

Sprechen Sie mit unseren Experten.

Wir beraten Sie persönlich – vor Ort in Hamburg und Schleswig-Holstein oder per Fernwartung.

Kundenstimmen

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Wir helfen mittelständischen Unternehmen, Organisationen, Kanzleien und Praxen bei der Digitalisierung und schützen ihre IT vor Ausfallzeiten. Unsere Kunden bewerten uns auf Google mit 4,9 von 5 Sternen aus 27 Rezensionen.

Endlich ein IT-Partner, bei dem wir persönliche Ansprechpartner haben – und keine anonyme Hotline. Reaktionszeit stimmt, Kommunikation ist auf den Punkt.
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Steuerkanzlei · Hamburg
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Geschäftsführung · Hamburg
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Standorte in Hamburg und Schleswig-Holstein

Zwei Häfen.
Ein Team.

Wir können zwar auch Fernwartung, aber wenn Hilfe vor Ort nötig ist, sind wir genau da, wo Sie sind – und zwar schnell. Erreichbar, wenn andere Mittagspause machen: durchgehend Mo–Fr von 8:30 bis 18:00 Uhr.

Hamburg und Schleswig sind keine zwei Firmen mit gemeinsamem Logo. Es ist ein Team, das an zwei Orten sitzt – mit demselben Ticketsystem, denselben Werkzeugen und derselben Erreichbarkeit.

Der Unterschied zu vielen Systemhäusern in der Region liegt in der Bauweise: Wer sein Geschäftsmodell allein auf Cloud-Marge aufbaut, kann Ihnen keine Infrastruktur bauen, die auch ohne Hyperscaler läuft. Wir können beides – und sagen Ihnen offen, wann welcher Weg der richtige für Sie ist.

Unsere eigene Sicherheit lassen wir prüfen: Unser Managementsystem für Informationssicherheit ist nach DIN EN ISO/IEC 27001:2024 auditiert – ohne Abweichungen über alle zehn Normkapitel.

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Was wir selbst betreiben, empfehlen wir auch
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Wissenswertes

Häufige
Fragen.

Nein. Der normale Pendelweg zwischen Wohnung und fester Arbeitsstätte ist keine Arbeitszeit und wird grundsätzlich nicht vergütet – er zählt zur privaten Lebensführung.Link zu dieser Frage und Antwort

Vor allem bei Beschäftigten ohne festen Arbeitsort: Nach der EuGH-Rechtsprechung (Urteil C-266/14) zählen bei Außendienst, Handwerk und Bau auch die Fahrt von zu Hause zum ersten Einsatzort und vom letzten Einsatzort nach Hause zur Arbeitszeit. Fahrten zwischen Kunden oder Baustellen sind ohnehin Arbeitszeit.Link zu dieser Frage und Antwort

Nicht zwingend. Ob und wie Fahrzeit vergütet wird, richtet sich nach Arbeits- oder Tarifvertrag – eine geringere Vergütung ist zulässig, solange der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten wird. Die Einordnung als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist davon getrennt zu betrachten.Link zu dieser Frage und Antwort

Das hängt von der Ausgestaltung ab – etwa davon, ob während der Fahrt gearbeitet wird oder der Arbeitgeber die Nutzung eines bestimmten Verkehrsmittels anordnet. Hier lohnt eine klare Regelung im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.Link zu dieser Frage und Antwort

Am besten als eigene Zeitart: In timeCard lassen sich Fahrzeiten getrennt von Arbeits- und Projektzeiten buchen – mobil per App, auf Wunsch mit GPS-Standort beim Stempeln. So bleiben Arbeitszeitgrenzen und Vergütungsregeln transparent nachvollziehbar.Link zu dieser Frage und Antwort
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