Nein. Der normale Pendelweg zwischen Wohnung und fester Arbeitsstätte ist keine Arbeitszeit und wird grundsätzlich nicht vergütet – er zählt zur privaten Lebensführung.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich Fahrzeit = Arbeitszeit?.
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Hans-Christian Johannsen hat IT-Service Johannsen 1999 gegründet und betreut mit seinem Team Unternehmen in Hamburg und Schleswig-Holstein – von DATEV- und Microsoft-Umgebungen über Netzwerke bis zur IT-Sicherheit nach ISO 27001. Er erklärt IT so, dass Entscheidungen ohne Fachjargon möglich sind.
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