Ja. Seit dem EuGH-Urteil 2019 und dem BAG-Beschluss von 2022 müssen Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit bereitstellen – nicht nur der Überstunden.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich Arbeitszeiterfassung.