Ja, die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung besteht seit dem EuGH-Urteil 2019 und dem BAG-Beschluss 2022. Wir richten ein rechtskonformes System für Sie ein.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich Zeiterfassung & Zutritt.
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Hans-Christian Johannsen hat IT-Service Johannsen 1999 gegründet und betreut mit seinem Team Unternehmen in Hamburg und Schleswig-Holstein – von DATEV- und Microsoft-Umgebungen über Netzwerke bis zur IT-Sicherheit nach ISO 27001. Er erklärt IT so, dass Entscheidungen ohne Fachjargon möglich sind.
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