Vor allem bei Beschäftigten ohne festen Arbeitsort: Nach der EuGH-Rechtsprechung (Urteil C-266/14) zählen bei Außendienst, Handwerk und Bau auch die Fahrt von zu Hause zum ersten Einsatzort und vom letzten Einsatzort nach Hause zur Arbeitszeit. Fahrten zwischen Kunden oder Baustellen sind ohnehin Arbeitszeit.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich Fahrzeit = Arbeitszeit?.