Nicht zwingend. Ob und wie Fahrzeit vergütet wird, richtet sich nach Arbeits- oder Tarifvertrag – eine geringere Vergütung ist zulässig, solange der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten wird. Die Einordnung als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist davon getrennt zu betrachten.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich Fahrzeit = Arbeitszeit?.