Zeiterfassung & Zutrittskontrolle

Muss Fahrzeit genauso bezahlt werden wie normale Arbeit?

Nicht zwingend. Ob und wie Fahrzeit vergütet wird, richtet sich nach Arbeits- oder Tarifvertrag – eine geringere Vergütung ist zulässig, solange der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten wird. Die Einordnung als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist davon getrennt zu betrachten.

Diese Frage stammt aus unserem Bereich Fahrzeit = Arbeitszeit?.

Hans-Christian Johannsen
Autor
Hans-Christian Johannsen
Gründer & Geschäftsführer · IT-Service Johannsen GmbH

Hans-Christian Johannsen hat IT-Service Johannsen 1999 gegründet und betreut mit seinem Team Unternehmen in Hamburg und Schleswig-Holstein – von DATEV- und Microsoft-Umgebungen über Netzwerke bis zur IT-Sicherheit nach ISO 27001. Er erklärt IT so, dass Entscheidungen ohne Fachjargon möglich sind.

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