Zeiterfassung & Zutrittskontrolle

Muss Fahrzeit genauso bezahlt werden wie normale Arbeit?

Nicht zwingend. Ob und wie Fahrzeit vergütet wird, richtet sich nach Arbeits- oder Tarifvertrag – eine geringere Vergütung ist zulässig, solange der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten wird. Die Einordnung als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist davon getrennt zu betrachten.

Diese Frage stammt aus unserem Bereich Fahrzeit = Arbeitszeit?.

Kontakt

Reden wir
Klartext.

Ein Anruf, eine Mail, ein Formular – suchen Sie sich aus, wie Sie uns erreichen. Wir melden uns innerhalb eines Arbeitstages.

Hamburg
040 / 88 16 597 – 0
Steilshooper Allee 80
22309 Hamburg
Schleswig
04621 / 530 92 – 0
Lutherstraße 2A
24837 Schleswig

Mit dem Absenden erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden.