Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassung: Was nach dem BAG-Urteil gilt
Vertrauensarbeitszeit lebt vom Verzicht auf Kontrolle – und trifft nun auf eine Dokumentationspflicht. Ein Widerspruch ist das nicht: Wir zeigen, was nach dem BAG-Beschluss gilt, wo die Risiken liegen und wie Selbsterfassung per App flexibles Arbeiten erhält.
Modell
Was Vertrauensarbeitszeit bedeutet
Bei Vertrauensarbeitszeit verzichtet der Arbeitgeber auf die Vorgabe fester Arbeitszeiten und deren Kontrolle – Mitarbeitende organisieren ihre Zeit selbst, gemessen wird am Ergebnis. Das Modell ist in Wissensarbeit, Vertrieb und Führungsebenen verbreitet und bleibt als Arbeitszeitmodell attraktiv: Eigenverantwortung, Flexibilität, Vereinbarkeit.
Rechtslage
Zulässig, aber mit Doku-Pflicht
Nach dem EuGH-Urteil 2019 und dem BAG-Beschluss 2022 gilt: Auch bei Vertrauensarbeitszeit muss die gesamte Arbeitszeit erfasst werden – Beginn, Ende, Dauer. Das Modell selbst bleibt erlaubt; verboten ist nur die Variante „wir erfassen gar nichts“. Der feine, aber entscheidende Unterschied: Dokumentiert wird die Dauer der Arbeit, nicht ihre Lage oder ihr Inhalt – die Freiheit, wann gearbeitet wird, bleibt unangetastet.
Delegation
Mitarbeitende erfassen selbst
Die Erfassung darf an die Beschäftigten delegiert werden – das passt sogar besonders gut zur Vertrauensarbeitszeit: Selbstbuchung per App oder Browser statt Stempeluhr an der Wand. Aber: Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich, dass die Erfassung tatsächlich und korrekt erfolgt, und muss dies kontrollieren – etwa durch regelmäßige Stichproben und Plausibilitätsprüfungen. Delegieren heißt nicht wegdelegieren.
Mitbestimmung
§ 87 BetrVG
In Betrieben mit Betriebsrat unterliegen sowohl die Ausgestaltung der Vertrauensarbeitszeit als auch die Einführung eines elektronischen Erfassungssystems der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG. Eine Betriebsvereinbarung regelt beides in einem: Modell, Erfassungsweg, Kontrollumfang, Umgang mit Mehrarbeit – und schafft die Klarheit, von der beide Seiten profitieren. Einen Betriebsvereinbarungs-Baustein liefern wir zur Einführung mit.
Risiken ohne Erfassung
Was auf dem Spiel steht
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und Beanstandungen der Aufsicht – die offensichtlichen Risiken.
Ohne Dokumentation fehlt im Prozess der Nachweis – tendenziell zulasten des Arbeitgebers.
Vertrauensarbeitszeit ohne Erfassung macht Überlastung unsichtbar – die Dokumentation schützt vor allem die Beschäftigten (Gesundheitsschutz ist der eigentliche Zweck der EuGH-Rechtsprechung).
Praxis
Flexibel arbeiten, trotzdem erfassen
So sieht Vertrauensarbeitszeit mit Zeiterfassung im Alltag aus: Mitarbeitende buchen selbstbestimmt per timeCard App oder im Browser – morgens am Küchentisch, nachmittags im Büro, ohne feste Anwesenheitszeiten. Erfasst wird die Dauer; Auswertungen zeigen Arbeitszeitkonten und schlagen bei Überschreitungen an, bevor daraus ein Gesundheits- oder Rechtsproblem wird. Wir richten das System ein, konfigurieren die Selbstbuchung und Kontrollauswertungen, liefern den Betriebsvereinbarungs-Baustein und schulen vor Ort – abgerechnet je angefangene 15 Minuten. Für Unternehmen mit Personio verbindet der timeCard HRconnector die Selbsterfassung mit dem HR-System.
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