Zeiterfassung & Zutrittskontrolle

Muss der Betriebsrat beteiligt werden?

Ja, sowohl die Ausgestaltung der Vertrauensarbeitszeit als auch die Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems unterliegen der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG. Eine Betriebsvereinbarung schafft für beide Seiten Klarheit.

Diese Frage stammt aus unserem Bereich Vertrauensarbeitszeit.

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