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eAU: So funktioniert die elektronische Krankmeldung für Arbeitgeber

Der gelbe Zettel für den Arbeitgeber ist Geschichte: Arbeitsunfähigkeitsdaten liegen bei der Krankenkasse und müssen aktiv abgerufen werden. Wir erklären Verfahren, Voraussetzungen und Sonderfälle – und wie der Abruf mit timeCard AU direkt aus der Zeiterfassung gelingt.

Verfahren

Arzt → Kasse → aktiver Abruf

Die Kette ist dreigliedrig: Die Arztpraxis stellt die Arbeitsunfähigkeit fest und übermittelt die Daten digital an die gesetzliche Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft die eAU anschließend aktiv bei der Kasse ab – die Daten kommen nicht automatisch. Wichtig für Ihre Prozesse: Die Pflicht der Beschäftigten, sich unverzüglich krankzumelden, bleibt bestehen – die Krankmeldung im Betrieb ist der Auslöser für Ihren Abruf, nicht deren Ersatz.

Voraussetzungen

Wann Sie abrufen dürfen

Aktives Beschäftigungsverhältnis

Und vorherige Krankmeldung der/des Beschäftigten – ein pauschaler Abruf „auf Verdacht“ ist unzulässig.

Timing

Der Abruf empfiehlt sich frühestens am Folgetag der ärztlichen Feststellung – vorher liegen die Daten oft noch nicht vor.

Bereitstellung

Die Kassen halten die eAU-Daten zum Abruf bereit (regelmäßig bis zu sechs Wochen rückwirkend) – ein verpasster Abruf lässt sich nachholen.

Datenumfang

Welche Daten Sie erhalten – und welche nicht

Übermittelt werden: Beginn und voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit, Kennzeichnung als Erst- oder Folgebescheinigung sowie ein Hinweis auf Arbeitsunfall. Nicht übermittelt wird die Diagnose – die medizinischen Gründe bleiben zwischen Arzt, Kasse und Patient.

Sonderfälle

Wo weiter Papier gilt

Privat Versicherte

Nicht im eAU-Verfahren – Bescheinigung weiterhin in Papierform.

Privatärztliche Behandlung & Ausland

Ebenfalls Papier – dazu auch im Ausland ausgestellte Bescheinigungen.

Minijobs

Abruf grundsätzlich möglich, erfordert aber die Kenntnis der jeweiligen Krankenkasse der/des Beschäftigten.

Neuerungen

Verfahren wird laufend erweitert

Das eAU-Verfahren wird laufend erweitert – zuletzt um zusätzliche Fallkonstellationen und Rückmeldegründe, unter anderem Reha- und Vorsorgeleistungen sowie Krankenhausentlassungen. Wir halten dieses Kapitel aktuell, damit Ihre Personalprozesse nicht auf dem Stand der Einführung stehenbleiben.

timeCard AU

Abruf direkt aus der Zeiterfassung

Der Abruf bei den Kassen läuft über zugelassene, systemuntersuchte Verfahren – und genau hier setzt timeCard AU an: Als Modul der Zeiterfassung stößt es die eAU-Abfrage direkt aus dem System an, in dem die Abwesenheit ohnehin verwaltet wird. Die abgerufenen Krankheitszeiten fließen automatisch in die Abwesenheitsverwaltung (und von dort in Auswertungen und die DATEV-Lohnübergabe) – kein separates Portal, keine Doppelerfassung. Wir richten das Verfahren ein, prüfen die Voraussetzungen mit Ihrer Lohnabrechnung und schulen Ihr Team.

Ihr nächster Schritt

Sprechen Sie mit unseren Experten.

Wir beraten Sie persönlich – vor Ort in Hamburg und Schleswig-Holstein oder per Fernwartung.

Kundenstimmen

Echte
Erfolgsgeschichten.

Wir helfen mittelständischen Unternehmen, Organisationen, Kanzleien und Praxen bei der Digitalisierung und schützen ihre IT vor Ausfallzeiten. Unsere Kunden bewerten uns auf Google mit 4,9 von 5 Sternen aus 27 Rezensionen.

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Steuerkanzlei · Hamburg
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Dr. Miriam K.
Geschäftsführung · Hamburg
Google-Rezension

Standorte in Hamburg und Schleswig-Holstein

Zwei Häfen.
Ein Team.

Wir können zwar auch Fernwartung, aber wenn Hilfe vor Ort nötig ist, sind wir genau da, wo Sie sind – und zwar schnell. Erreichbar, wenn andere Mittagspause machen: durchgehend Mo–Fr von 8:30 bis 18:00 Uhr.

Hamburg und Schleswig sind keine zwei Firmen mit gemeinsamem Logo. Es ist ein Team, das an zwei Orten sitzt – mit demselben Ticketsystem, denselben Werkzeugen und derselben Erreichbarkeit.

Der Unterschied zu vielen Systemhäusern in der Region liegt in der Bauweise: Wer sein Geschäftsmodell allein auf Cloud-Marge aufbaut, kann Ihnen keine Infrastruktur bauen, die auch ohne Hyperscaler läuft. Wir können beides – und sagen Ihnen offen, wann welcher Weg der richtige für Sie ist.

Unsere eigene Sicherheit lassen wir prüfen: Unser Managementsystem für Informationssicherheit ist nach DIN EN ISO/IEC 27001:2024 auditiert – ohne Abweichungen über alle zehn Normkapitel.

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Wissenswertes

Häufige
Fragen.

Die Arztpraxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft die Daten anschließend aktiv bei der Krankenkasse ab – der „gelbe Zettel“ für den Arbeitgeber entfällt. Wichtig: Die Beschäftigten müssen sich weiterhin unverzüglich krankmelden.Link zu dieser Frage und Antwort

Nur wenn ein aktives Beschäftigungsverhältnis besteht und sich die oder der Beschäftigte zuvor krankgemeldet hat. Ein pauschaler Abruf „auf Verdacht“ ist unzulässig. Praktisch empfiehlt sich der Abruf frühestens am Folgetag der ärztlichen Feststellung.Link zu dieser Frage und Antwort

Übermittelt werden Beginn und voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit, ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt und ein Unfall-Hinweis. Diagnosen werden nicht übertragen.Link zu dieser Frage und Antwort

Privat Versicherte, privatärztliche Behandlungen und im Ausland ausgestellte Bescheinigungen laufen weiterhin über Papier. Bei Minijobs ist der Abruf möglich, erfordert aber die Kenntnis der jeweiligen Krankenkasse.Link zu dieser Frage und Antwort

Ja – genau das leistet timeCard AU: Die Abfrage bei der Krankenkasse wird aus der Zeiterfassung heraus angestoßen, die Krankheitszeiten fließen automatisch in die Abwesenheitsverwaltung. Wir richten das Verfahren ein und schulen Ihr Team.Link zu dieser Frage und Antwort
Kontakt

Reden wir
Klartext.

Ein Anruf, eine Mail, ein Formular – suchen Sie sich aus, wie Sie uns erreichen. Wir melden uns innerhalb eines Arbeitstages.

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