Die Arztpraxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft die Daten anschließend aktiv bei der Krankenkasse ab – der „gelbe Zettel“ für den Arbeitgeber entfällt. Wichtig: Die Beschäftigten müssen sich weiterhin unverzüglich krankmelden.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich eAU.