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NIS2-Beratung: Betroffenheit prüfen, Pflichten umsetzen, Nachweise führen

NIS2 ist keine Ankündigung mehr: Das Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025, rund 29.500 Unternehmen fallen in den Anwendungsbereich. Wir prüfen Ihre Betroffenheit und setzen Risikomanagement, Meldeprozesse und Nachweise praxisnah um.

Rechtslage

Die Rechtslage: NIS2 gilt

Die EU-Richtlinie NIS2 wurde in Deutschland mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz in nationales Recht überführt; es ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Damit gelten die Pflichten unmittelbar: Registrierung beim BSI, Umsetzung der Risikomanagement-Maßnahmen und laufende Meldepflichten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen. Wer auf weitere Übergangsfristen wartet, wartet auf etwas, das nicht kommt.

Betroffenheit

Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Entscheidend sind Sektor und Größe: In den regulierten Sektoren – u. a. Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur, produzierendes Gewerbe, Entsorgung, Post, Lebensmittel, Chemie – gelten Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz als „wichtige Einrichtungen“, größere als „besonders wichtige Einrichtungen“. Das BSI stellt für die Prüfung ein eigenes Verfahren bereit (Betroffenheitsprüfung/Entscheidungsbaum). Wir führen diese Prüfung für Sie durch – gerade bei Grenzfällen, Konzernstrukturen und der Frage, ob Sie als Zulieferer mittelbar betroffen sind.

Pflichtenkatalog

Das müssen Sie umsetzen

Risikomanagement

Systematische Risikoanalyse, dokumentiertes Sicherheitskonzept, Berechtigungskonzepte, regelmäßige Wirksamkeitsbewertung.

Technische Basismaßnahmen

U. a. Multi-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung, Schwachstellen- und Patch-Management, Netzwerksicherheit.

Incident Management

Erhebliche Vorfälle innerhalb von 24 Stunden erstmelden, innerhalb von 72 Stunden bewerten, Abschlussbericht nach einem Monat.

Business Continuity

Notfallpläne, getestete Backups, Wiederherstellungsverfahren, Krisenmanagement.

Lieferkettensicherheit

Bewertung und vertragliche Absicherung der IT-Sicherheit Ihrer Dienstleister und Zulieferer.

Schulungspflicht

Auch für die Geschäftsleitung – Cybersicherheit ist ausdrücklich Leitungsaufgabe.

Sanktionen

Sanktionen und Verantwortung der Geschäftsleitung

Die Bußgeldrahmen sind empfindlich: für besonders wichtige Einrichtungen bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, für wichtige Einrichtungen bis zu 7 Mio. Euro oder 1,4 %. Hinzu kommt die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung: Sie muss die Risikomanagement-Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich schulen lassen; bei Pflichtverletzungen greift die Haftung nach den allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Regeln. Sachlich formuliert heißt das: NIS2 ist Chefsache – nicht delegierbar an „die IT“.

Ablauf

Unser NIS2-Beratungsablauf

  1. 1
    Betroffenheitsprüfung

    Sektor, Schwellenwerte, Sonderfälle – mit dokumentiertem Ergebnis, auch wenn es „nicht betroffen“ lautet.

  2. 2
    Gap-Analyse

    Abgleich der NIS2-Anforderungen mit Ihrem Ist-Zustand; als Einstieg eignet sich der CyberRisikoCheck.

  3. 3
    Maßnahmenumsetzung

    Priorisiert nach Risiko – MFA, Backup, Endpoint-Schutz, Netzwerkhärtung, Schwachstellenanalyse. Umsetzung durch unser eigenes Systemhaus.

  4. 4
    Melde- & Registrierungsprozesse

    BSI-Registrierung, interne Meldewege und Vorlagen, damit die 24h/72h-Fristen im Ernstfall haltbar sind.

  5. 5
    Laufender Nachweis

    Dokumentation, regelmäßige Wirksamkeitsprüfung, Schulungen – als dauerhafte Betreuung.

Ihr nächster Schritt

Sprechen Sie mit unseren Experten.

Wir beraten Sie persönlich – vor Ort in Hamburg und Schleswig-Holstein oder per Fernwartung.

Kundenstimmen

Echte
Erfolgsgeschichten.

Wir helfen mittelständischen Unternehmen, Organisationen, Kanzleien und Praxen bei der Digitalisierung und schützen ihre IT vor Ausfallzeiten. Unsere Kunden bewerten uns auf Google mit 4,9 von 5 Sternen aus 27 Rezensionen.

Endlich ein IT-Partner, bei dem wir persönliche Ansprechpartner haben – und keine anonyme Hotline. Reaktionszeit stimmt, Kommunikation ist auf den Punkt.
Katrin B.
Steuerkanzlei · Hamburg
Google-Rezension
Die Migration in die Cloud lief geräuschlos. Wir konnten am nächsten Morgen einfach weiterarbeiten – so muss IT-Beratung sein.
Sven H.
IT-Verantwortlicher · Schleswig-Holstein
Google-Rezension
Wir haben mit ITS zum ersten Mal das Gefühl, dass jemand unser Geschäft wirklich versteht – nicht nur unsere Server.
Dr. Miriam K.
Geschäftsführung · Hamburg
Google-Rezension

Standorte in Hamburg und Schleswig-Holstein

Zwei Häfen.
Ein Team.

Wir können zwar auch Fernwartung, aber wenn Hilfe vor Ort nötig ist, sind wir genau da, wo Sie sind – und zwar schnell. Erreichbar, wenn andere Mittagspause machen: durchgehend Mo–Fr von 8:30 bis 18:00 Uhr.

Hamburg und Schleswig sind keine zwei Firmen mit gemeinsamem Logo. Es ist ein Team, das an zwei Orten sitzt – mit demselben Ticketsystem, denselben Werkzeugen und derselben Erreichbarkeit.

Der Unterschied zu vielen Systemhäusern in der Region liegt in der Bauweise: Wer sein Geschäftsmodell allein auf Cloud-Marge aufbaut, kann Ihnen keine Infrastruktur bauen, die auch ohne Hyperscaler läuft. Wir können beides – und sagen Ihnen offen, wann welcher Weg der richtige für Sie ist.

Unsere eigene Sicherheit lassen wir prüfen: Unser Managementsystem für Informationssicherheit ist nach DIN EN ISO/IEC 27001:2024 auditiert – ohne Abweichungen über alle zehn Normkapitel.

Alle Zertifizierungen & Partner
Was wir selbst betreiben, empfehlen wir auch
  • Virtualisierung ohne Lizenzsprung
    Proxmox im Eigenbetrieb – lange vor der VMware-Preiserhöhung.
  • Netzwerke, die man trennen kann
    Segmentierung mit VLANs statt flacher Netze.
  • Telefonie im eigenen Haus
    AGFEO-Fachhandel seit 1999, dazu Cloud-Telefonie, wenn sie passt.
  • Zwei-Faktor mit deutscher Hardware
    Reiner SCT für belastbare Authentifizierung.
  • Automatisierung im eigenen Netz
    Selbst gehostet, ohne Fremd-SaaS im Datenweg.

Wissenswertes

Häufige
Fragen.

Ja. Das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft. Betroffene Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren, Risikomanagement-Maßnahmen umsetzen und Sicherheitsvorfälle fristgerecht melden – die Pflichten gelten bereits, nicht erst in Zukunft.Link zu dieser Frage und Antwort

Entscheidend sind Sektor und Größe: In den regulierten Sektoren gelten Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. Euro Umsatz als „wichtig“, größere als „besonders wichtig“. Wir führen die Betroffenheitsprüfung anhand des BSI-Verfahrens für Sie durch – auch für Grenzfälle und Zulieferer.Link zu dieser Frage und Antwort

Es drohen empfindliche Bußgelder (je nach Einstufung bis zu 10 Mio. Euro bzw. 2 % des weltweiten Umsatzes) und eine persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung für die Billigung und Überwachung der Maßnahmen. Umso wichtiger ist eine dokumentierte, nachweisbare Umsetzung.Link zu dieser Frage und Antwort

Erhebliche Vorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden erstgemeldet, innerhalb von 72 Stunden bewertet und mit einem Abschlussbericht innerhalb eines Monats nachgemeldet werden. Wir richten die Meldeprozesse ein, damit diese Fristen im Ernstfall haltbar sind.Link zu dieser Frage und Antwort

Ja, über die Lieferkette: Betroffene Unternehmen müssen die Sicherheit ihrer Dienstleister und Zulieferer bewerten. Wer für NIS2-regulierte Kunden arbeitet, wird zunehmend Sicherheitsnachweise vorlegen müssen – der CyberRisikoCheck ist dafür ein pragmatischer Einstieg.Link zu dieser Frage und Antwort
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