NIS2-Beratung: Betroffenheit prüfen, Pflichten umsetzen, Nachweise führen
NIS2 ist keine Ankündigung mehr: Das Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025, rund 29.500 Unternehmen fallen in den Anwendungsbereich. Wir prüfen Ihre Betroffenheit und setzen Risikomanagement, Meldeprozesse und Nachweise praxisnah um.
Rechtslage
Die Rechtslage: NIS2 gilt
Die EU-Richtlinie NIS2 wurde in Deutschland mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz in nationales Recht überführt; es ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Damit gelten die Pflichten unmittelbar: Registrierung beim BSI, Umsetzung der Risikomanagement-Maßnahmen und laufende Meldepflichten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen. Wer auf weitere Übergangsfristen wartet, wartet auf etwas, das nicht kommt.
Betroffenheit
Ist Ihr Unternehmen betroffen?
Entscheidend sind Sektor und Größe: In den regulierten Sektoren – u. a. Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur, produzierendes Gewerbe, Entsorgung, Post, Lebensmittel, Chemie – gelten Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz als „wichtige Einrichtungen“, größere als „besonders wichtige Einrichtungen“. Das BSI stellt für die Prüfung ein eigenes Verfahren bereit (Betroffenheitsprüfung/Entscheidungsbaum). Wir führen diese Prüfung für Sie durch – gerade bei Grenzfällen, Konzernstrukturen und der Frage, ob Sie als Zulieferer mittelbar betroffen sind.
Pflichtenkatalog
Das müssen Sie umsetzen
Systematische Risikoanalyse, dokumentiertes Sicherheitskonzept, Berechtigungskonzepte, regelmäßige Wirksamkeitsbewertung.
U. a. Multi-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung, Schwachstellen- und Patch-Management, Netzwerksicherheit.
Erhebliche Vorfälle innerhalb von 24 Stunden erstmelden, innerhalb von 72 Stunden bewerten, Abschlussbericht nach einem Monat.
Notfallpläne, getestete Backups, Wiederherstellungsverfahren, Krisenmanagement.
Bewertung und vertragliche Absicherung der IT-Sicherheit Ihrer Dienstleister und Zulieferer.
Auch für die Geschäftsleitung – Cybersicherheit ist ausdrücklich Leitungsaufgabe.
Sanktionen
Sanktionen und Verantwortung der Geschäftsleitung
Die Bußgeldrahmen sind empfindlich: für besonders wichtige Einrichtungen bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, für wichtige Einrichtungen bis zu 7 Mio. Euro oder 1,4 %. Hinzu kommt die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung: Sie muss die Risikomanagement-Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich schulen lassen; bei Pflichtverletzungen greift die Haftung nach den allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Regeln. Sachlich formuliert heißt das: NIS2 ist Chefsache – nicht delegierbar an „die IT“.
Ablauf
Unser NIS2-Beratungsablauf
- 1Betroffenheitsprüfung
Sektor, Schwellenwerte, Sonderfälle – mit dokumentiertem Ergebnis, auch wenn es „nicht betroffen“ lautet.
- 2Gap-Analyse
Abgleich der NIS2-Anforderungen mit Ihrem Ist-Zustand; als Einstieg eignet sich der CyberRisikoCheck.
- 3Maßnahmenumsetzung
Priorisiert nach Risiko – MFA, Backup, Endpoint-Schutz, Netzwerkhärtung, Schwachstellenanalyse. Umsetzung durch unser eigenes Systemhaus.
- 4Melde- & Registrierungsprozesse
BSI-Registrierung, interne Meldewege und Vorlagen, damit die 24h/72h-Fristen im Ernstfall haltbar sind.
- 5Laufender Nachweis
Dokumentation, regelmäßige Wirksamkeitsprüfung, Schulungen – als dauerhafte Betreuung.
Sprechen Sie mit unseren Experten.
Wir beraten Sie persönlich – vor Ort in Hamburg und Schleswig-Holstein oder per Fernwartung.
Kundenstimmen
Echte
Erfolgsgeschichten.
Wir helfen mittelständischen Unternehmen, Organisationen, Kanzleien und Praxen bei der Digitalisierung und schützen ihre IT vor Ausfallzeiten. Unsere Kunden bewerten uns auf Google mit 4,9 von 5 Sternen aus 27 Rezensionen.
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Standorte in Hamburg und Schleswig-Holstein
Zwei Häfen.
Ein Team.
Wir können zwar auch Fernwartung, aber wenn Hilfe vor Ort nötig ist, sind wir genau da, wo Sie sind – und zwar schnell. Erreichbar, wenn andere Mittagspause machen: durchgehend Mo–Fr von 8:30 bis 18:00 Uhr.

Hansestadt Hamburg

Schleswig-Holstein
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