Es drohen empfindliche Bußgelder (je nach Einstufung bis zu 10 Mio. Euro bzw. 2 % des weltweiten Umsatzes) und eine persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung für die Billigung und Überwachung der Maßnahmen. Umso wichtiger ist eine dokumentierte, nachweisbare Umsetzung.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich NIS2-Beratung.