IT-Sicherheit, NIS2 & Notfall

Welche Fristen gelten bei einem Sicherheitsvorfall?

Erhebliche Vorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden erstgemeldet, innerhalb von 72 Stunden bewertet und mit einem Abschlussbericht innerhalb eines Monats nachgemeldet werden. Wir richten die Meldeprozesse ein, damit diese Fristen im Ernstfall haltbar sind.

Diese Frage stammt aus unserem Bereich NIS2-Beratung.

Kontakt

Reden wir
Klartext.

Ein Anruf, eine Mail, ein Formular – suchen Sie sich aus, wie Sie uns erreichen. Wir melden uns innerhalb eines Arbeitstages.

Hamburg
040 / 88 16 597 – 0
Steilshooper Allee 80
22309 Hamburg
Schleswig
04621 / 530 92 – 0
Lutherstraße 2A
24837 Schleswig

Mit dem Absenden erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden.