Erhebliche Vorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden erstgemeldet, innerhalb von 72 Stunden bewertet und mit einem Abschlussbericht innerhalb eines Monats nachgemeldet werden. Wir richten die Meldeprozesse ein, damit diese Fristen im Ernstfall haltbar sind.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich NIS2-Beratung.