Entscheidend sind Sektor und Größe: In den regulierten Sektoren gelten Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. Euro Umsatz als „wichtig“, größere als „besonders wichtig“. Wir führen die Betroffenheitsprüfung anhand des BSI-Verfahrens für Sie durch – auch für Grenzfälle und Zulieferer.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich NIS2-Beratung.