KBV IT-Sicherheitsrichtlinie: So setzen Arztpraxen die Anforderungen um
Die KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V ist für jede Praxis verbindlich – die verschärften Anforderungen gelten seit dem 1. Oktober 2025. Wir setzen sie um: Risikoanalyse, Netzwerkhärtung, TI-Komponenten und Schulungen für Ihr Praxisteam.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage und Geltung
Die KBV ist gesetzlich verpflichtet, die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen Versorgung festzulegen – seit dem 1. April 2025 auf Grundlage von § 390 SGB V (zuvor § 75b SGB V). Die Richtlinie gilt für jede Praxis, unabhängig von der Größe; der Umfang der Anforderungen richtet sich aber nach Praxisgröße und eingesetzter Technik. Die verschärften Anforderungen sind seit dem 1. Oktober 2025 verbindlich – wer sie noch nicht umgesetzt hat, ist im Verzug, nicht in einer Übergangsfrist.
Praxisgröße
Anforderungen nach Praxisgröße
Die Richtlinie staffelt die Pflichten in Anlagen. Wir prüfen, welche für Sie gelten – und setzen genau diese um.
Basisanforderungen für alle – u. a. aktuelle Updates, Virenschutz, sichere Passwörter bzw. MFA, gesicherte mobile Geräte, geregelte Datensicherung und Verschlüsselung.
Zusätzliche Anforderungen an Netzwerk- und App-Absicherung sowie erweiterte organisatorische Regelungen.
Nochmals erweiterte Anforderungen bis hin zu Sicherheitsrichtlinien und regelmäßigen Prüfungen bei Datenverarbeitung in erheblichem Umfang.
Eigene Anlage mit gerätespezifischen Anforderungen für CT, MRT und andere medizinische Großgeräte.
TI
Telematikinfrastruktur: der sensible Kern
Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist Pflicht – und zugleich ein sicherheitskritischer Bereich: Konnektor, Kartenterminals und TI-Komponenten müssen korrekt konfiguriert, aktuell gehalten und in ein sauber segmentiertes Praxisnetz eingebunden sein. Fehlkonfigurationen betreffen unmittelbar Patientendaten. Wir betreuen die TI-Komponenten im Zusammenspiel mit Praxissoftware und Netzwerk – aus einer Hand statt Zuständigkeits-Pingpong.
Nichtumsetzung
Was bei Nichtumsetzung droht
Bei Prüfungen oder nach einem Vorfall drohen berufsrechtliche Konsequenzen und Haftungsrisiken; ein Datenschutzvorfall mit Patientendaten ist zudem meldepflichtig und für eine Praxis besonders rufschädigend. Umgekehrt gilt: Die dokumentierte Umsetzung ist Ihr Nachweis gegenüber KV und Datenschutzaufsicht – und der wirksamste Schutz vor Praxisstillstand durch Schadsoftware.
Ablauf
So läuft die Umsetzung mit uns ab
- 1Bestandsaufnahme & Risikoanalyse
In Ihrer Praxis vor Ort – inklusive TI, Praxissoftware und mobiler Geräte.
- 2Maßnahmenplan
Nach Ihrer Praxisgröße: was Pflicht ist, was sinnvoll ist, was warten kann.
- 3Umsetzung
Netzwerkhärtung, Updates, Verschlüsselung, mobile Geräte, TI-Komponenten – möglichst ohne Unterbrechung des Praxisbetriebs.
- 4Schulung & Dokumentation
Schulung des Teams und laufende Pflege der Dokumentation als Teil der Praxis-IT-Betreuung.
Sprechen Sie mit unseren Experten.
Wir beraten Sie persönlich – vor Ort in Hamburg und Schleswig-Holstein oder per Fernwartung.
Kundenstimmen
Echte
Erfolgsgeschichten.
Wir helfen mittelständischen Unternehmen, Organisationen, Kanzleien und Praxen bei der Digitalisierung und schützen ihre IT vor Ausfallzeiten. Unsere Kunden bewerten uns auf Google mit 4,9 von 5 Sternen aus 27 Rezensionen.
Endlich ein IT-Partner, bei dem wir persönliche Ansprechpartner haben – und keine anonyme Hotline. Reaktionszeit stimmt, Kommunikation ist auf den Punkt.
Die Migration in die Cloud lief geräuschlos. Wir konnten am nächsten Morgen einfach weiterarbeiten – so muss IT-Beratung sein.
Wir haben mit ITS zum ersten Mal das Gefühl, dass jemand unser Geschäft wirklich versteht – nicht nur unsere Server.
Standorte in Hamburg und Schleswig-Holstein
Zwei Häfen.
Ein Team.
Wir können zwar auch Fernwartung, aber wenn Hilfe vor Ort nötig ist, sind wir genau da, wo Sie sind – und zwar schnell. Erreichbar, wenn andere Mittagspause machen: durchgehend Mo–Fr von 8:30 bis 18:00 Uhr.

Hansestadt Hamburg

Schleswig-Holstein
Hamburg und Schleswig sind keine zwei Firmen mit gemeinsamem Logo. Es ist ein Team, das an zwei Orten sitzt – mit demselben Ticketsystem, denselben Werkzeugen und derselben Erreichbarkeit.
Der Unterschied zu vielen Systemhäusern in der Region liegt in der Bauweise: Wer sein Geschäftsmodell allein auf Cloud-Marge aufbaut, kann Ihnen keine Infrastruktur bauen, die auch ohne Hyperscaler läuft. Wir können beides – und sagen Ihnen offen, wann welcher Weg der richtige für Sie ist.
Unsere eigene Sicherheit lassen wir prüfen: Unser Managementsystem für Informationssicherheit ist nach DIN EN ISO/IEC 27001:2024 auditiert – ohne Abweichungen über alle zehn Normkapitel.
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