Bei Prüfungen oder nach einem Vorfall drohen berufsrechtliche Konsequenzen und Haftungsrisiken – und ein Datenschutzvorfall mit Patientendaten ist meldepflichtig und rufschädigend. Die dokumentierte Umsetzung ist zugleich Ihr Nachweis gegenüber KV und Datenschutzaufsicht.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich KBV IT-Sicherheitsrichtlinie.