IT-Sicherheit, NIS2 & Notfall

Ist die KBV IT-Sicherheitsrichtlinie für meine Praxis verpflichtend?

Ja. Die Richtlinie gilt für alle vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen; Rechtsgrundlage ist § 390 SGB V. Die verschärften Anforderungen sind seit Oktober 2025 verbindlich umzusetzen.

Diese Frage stammt aus unserem Bereich KBV IT-Sicherheitsrichtlinie.

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