Ja. Die Richtlinie gilt für alle vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen; Rechtsgrundlage ist § 390 SGB V. Die verschärften Anforderungen sind seit Oktober 2025 verbindlich umzusetzen.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich KBV IT-Sicherheitsrichtlinie.