Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit ohne Ruhepausen (§ 2 ArbZG). Sonderfälle wie Fahrzeiten, Bereitschaft oder Umkleidezeiten sind differenziert zu betrachten.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich Digitale Zeiterfassung.
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Hans-Christian Johannsen hat IT-Service Johannsen 1999 gegründet und betreut mit seinem Team Unternehmen in Hamburg und Schleswig-Holstein – von DATEV- und Microsoft-Umgebungen über Netzwerke bis zur IT-Sicherheit nach ISO 27001. Er erklärt IT so, dass Entscheidungen ohne Fachjargon möglich sind.
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