Aktuell ist die Form noch frei – auch handschriftliche oder Excel-Erfassung ist zulässig, solange sie objektiv, verlässlich und zugänglich ist. Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes sieht jedoch eine grundsätzlich elektronische Erfassung vor, mit gestaffelten Übergangsfristen und Erleichterungen für Kleinstbetriebe. Wer jetzt digital umstellt, ist auf beide Rechtslagen vorbereitet.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich Zeiterfassung ist Pflicht.