Die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung besteht bereits (EuGH 2019, BAG 2022). Die Form ist noch nicht abschließend gesetzlich geregelt; eine elektronische Lösung erfüllt die Anforderungen an ein objektives, verlässliches und zugängliches System am sichersten.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich Digitale Zeiterfassung.