Ja – der vielleicht wichtigste: Nach EuGH- und BAG-Rechtsprechung sind Unternehmen zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Ein digitales System erfüllt die Anforderungen (objektiv, verlässlich, zugänglich) automatisch und macht Sie jederzeit prüfungsbereit.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich Vorteile digitaler Zeiterfassung.