Ja, die Erfassungspflicht nach der BAG-Rechtsprechung gilt grundsätzlich unabhängig von der Unternehmensgröße. Der Reformentwurf sieht für Kleinstbetriebe lediglich Erleichterungen bei der Form vor – nicht bei der Pflicht selbst.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich Zeiterfassung ist Pflicht.