Formal ist die Erfassungsform aktuell noch frei – aber Papier und Excel sind fehleranfällig, schwer kontrollierbar und genügen dem Anspruch „objektiv, verlässlich, zugänglich“ aus der EuGH-/BAG-Rechtsprechung nur mit Mühe. Die geplante Gesetzesreform sieht zudem eine grundsätzlich elektronische Erfassung vor.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich Stundenzettel digitalisieren.