Weil ein verlorenes oder gestohlenes Gerät sonst ein meldepflichtiger Datenschutzvorfall ist. Sind die Daten nach Stand der Technik verschlüsselt, entfällt in der Regel die Benachrichtigungspflicht gegenüber Betroffenen – die Verschlüsselung ist damit eine der wirksamsten DSGVO-Maßnahmen überhaupt.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich Festplattenverschlüsselung.