IT-Sicherheit, NIS2 & Notfall

Muss ich einen Cyberangriff melden?

Je nach Fall ja: Datenschutzvorfälle mit Personenbezug binnen 72 Stunden an die Datenschutzaufsicht (DSGVO), für NIS2-regulierte Unternehmen gelten zusätzlich eigene Meldefristen an das BSI. Wir helfen bei der Einordnung, was meldepflichtig ist.

Diese Frage stammt aus unserem Bereich Digitaler Ersthelfer.

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