Je nach Fall ja: Datenschutzvorfälle mit Personenbezug binnen 72 Stunden an die Datenschutzaufsicht (DSGVO), für NIS2-regulierte Unternehmen gelten zusätzlich eigene Meldefristen an das BSI. Wir helfen bei der Einordnung, was meldepflichtig ist.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich Digitaler Ersthelfer.