IT-Sicherheit, NIS2 & Notfall

Muss ich einen Cyberangriff melden?

Je nach Fall ja: Datenschutzvorfälle mit Personenbezug binnen 72 Stunden an die Datenschutzaufsicht (DSGVO), für NIS2-regulierte Unternehmen gelten zusätzlich eigene Meldefristen an das BSI. Wir helfen bei der Einordnung, was meldepflichtig ist.

Diese Frage stammt aus unserem Bereich Digitaler Ersthelfer.

Hans-Christian Johannsen
Autor
Hans-Christian Johannsen
Gründer & Geschäftsführer · IT-Service Johannsen GmbH

Hans-Christian Johannsen hat IT-Service Johannsen 1999 gegründet und betreut mit seinem Team Unternehmen in Hamburg und Schleswig-Holstein – von DATEV- und Microsoft-Umgebungen über Netzwerke bis zur IT-Sicherheit nach ISO 27001. Er erklärt IT so, dass Entscheidungen ohne Fachjargon möglich sind.

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