Digitale AfA: PC, Software & Hardware sofort abschreiben
Computer, Monitore und Software lassen sich steuerlich in vielen Fällen im Jahr der Anschaffung vollständig abschreiben, statt über mehrere Jahre verteilt. Das ist keine klassische Förderung mit Antragstellung, sondern eine steuerliche Regelung – wir erklären, was dahintersteckt.
Grundlagen
Was ist die digitale AfA?
Mit der digitalen AfA (Absetzung für Abnutzung) können Unternehmen die Anschaffungskosten für Computerhardware und Software in der Regel im Jahr der Anschaffung steuerlich vollständig geltend machen, statt sie über die reguläre Nutzungsdauer abzuschreiben. Das betrifft insbesondere:
- Computer, Notebooks und Tablets
- Monitore und Peripheriegeräte
- Betriebs- und Anwendersoftware
Relevanz
Warum das für Ihre IT-Investition zählt
Wenn Sie ohnehin eine Modernisierung Ihrer IT-Ausstattung planen – neue Arbeitsplatzrechner, einen Umstieg auf aktuelle Software oder eine größere Hardware-Beschaffung –, wirkt sich die digitale AfA direkt auf Ihre steuerliche Planung aus. Anders als bei klassischen Förderprogrammen ist hierfür kein separater Förderantrag nötig; die Regelung wird über Ihre Steuererklärung berücksichtigt.
IT-Hardware oder Software beschaffen?
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Standorte in Hamburg und Schleswig-Holstein
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Hansestadt Hamburg

Schleswig-Holstein
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