Mindestens einmal jährlich sowie nach größeren Änderungen an der IT (neue Server, Umzug in die Cloud, neue Standorte). Die DSGVO verlangt ohnehin eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit Ihrer technischen Schutzmaßnahmen.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich IT-Schwachstellenanalyse.