IT-Sicherheit, NIS2 & Notfall

Was zahlt eine Cyberversicherung im Ernstfall – und was nicht?

Typisch gedeckt sind Forensik, Wiederherstellung, Betriebsunterbrechung und Drittschäden. Nicht oder nur eingeschränkt gedeckt sind Schäden durch grob fahrlässig vernachlässigte IT (z. B. bekannte, ungepatchte Lücken) und Verstöße gegen vertragliche Obliegenheiten – deshalb ist die dokumentierte Umsetzung der Anforderungen so wichtig.

Diese Frage stammt aus unserem Bereich Cyberversicherung: Leitfaden.

Hans-Christian Johannsen
Autor
Hans-Christian Johannsen
Gründer & Geschäftsführer · IT-Service Johannsen GmbH

Hans-Christian Johannsen hat IT-Service Johannsen 1999 gegründet und betreut mit seinem Team Unternehmen in Hamburg und Schleswig-Holstein – von DATEV- und Microsoft-Umgebungen über Netzwerke bis zur IT-Sicherheit nach ISO 27001. Er erklärt IT so, dass Entscheidungen ohne Fachjargon möglich sind.

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