IT-Sicherheit, NIS2 & Notfall

Was zahlt die Versicherung im Ernstfall – und was nicht?

Typisch gedeckt sind Forensik, Wiederherstellung, Betriebsunterbrechung und Drittschäden. Nicht oder nur eingeschränkt gedeckt sind Schäden durch grob fahrlässig vernachlässigte IT (z. B. bekannte, ungepatchte Lücken) und Verstöße gegen vertragliche Obliegenheiten – deshalb ist die dokumentierte Umsetzung der Anforderungen so wichtig.

Diese Frage stammt aus unserem Bereich Cyberversicherung: Leitfaden.

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