Typisch gedeckt sind Forensik, Wiederherstellung, Betriebsunterbrechung und Drittschäden. Nicht oder nur eingeschränkt gedeckt sind Schäden durch grob fahrlässig vernachlässigte IT (z. B. bekannte, ungepatchte Lücken) und Verstöße gegen vertragliche Obliegenheiten – deshalb ist die dokumentierte Umsetzung der Anforderungen so wichtig.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich Cyberversicherung: Leitfaden.