Ja. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (2022) müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Eine digitale Zeiterfassung mit DATEV-Anbindung erfüllt diese Pflicht und spart gleichzeitig Aufwand in der Lohnabrechnung.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich DATEV-Schnittstellen.