Ja, unter Auflagen: dokumentierte Interessenabwägung, Beschilderung, definierte Speicherfristen und Zugriffsbeschränkungen – bei Mitarbeiterbereichen zusätzlich Mitbestimmung. Wir liefern die technische Dokumentation; die rechtliche Prüfung übernimmt Ihr Datenschutzbeauftragter.
Diese Frage stammt aus unserem Bereich Axis-Videoüberwachung.