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Datev EU-Zahlungsdiensterichtlinien (PSD2) HBCI PIN/TAN-Anwender müssen handeln

DATEV EU-ZAHLUNGSDIENSTERICHTLINIE

Die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie bringt Änderungen beim Electronic Banking mit HBCI PIN/TAN. Das betrifft auch die DATEV-Programme zum Zahlungsverkehr.
Bitte beachten Sie: DATEV ist es durch das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) nicht mehr möglich, das bestehende HBCI PIN/TAN-Verfahren anzubieten.Bleiben Sie handlungsfähig:
Spätestens bis 9. September 2019 müssen Sie auf ein alternatives Übermittlungsverfahren oder auf das neue PIN/TAN-Verfahren (Drittanbieter-Schnittstelle) mit finAPI umgestellt haben, damit Sie weiterhin Zahlungen ausführen und Kontoumsätze abholen können.Sie können im Zahlungsverkehr bereits jetzt auf EBICS, RZ-Bankinfo oder Sammelverfahren mit Begleitzettel/Freigabe im Online-Portal oder auch auf das neue PIN/TAN-Verfahren (Drittanbieter-Schnittstelle) umsteigen.Bei Bank online steht Ihnen stufenweise seit Mitte August 2019 die neue Version zur Verfügung. DATEV aktiviert die neue Version von Bank online. Es werden alle vorhandenen HBCI-Benutzer im Online-Bestand auf „nicht initialisiert“ (inaktiv) gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie mit dem bisherigen HBCI PIN/TAN Verfahren keine Zahlungen mehr senden bzw. keine Kontoumsätze abrufen und müssen auf den Drittanbieter finAPI GmbH oder ein alternatives Übermittelungsverfahren umstellen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben kann DATEV das HBCI PIN/TAN-Verfahren in seiner jetzigen Form nur noch bis September 2019 anbieten. Danach ist es über Ihren bestehenden HBCI-Zugang nicht mehr möglich, Bankkontoauszüge abzuholen und Zahlungen auszuführen. DATEV möchte Ihnen jedoch weiterhin eine PIN/TAN-Lösung anbieten. Daher haben wir uns, auch auf Empfehlung der Bafin, für eine Zusammenarbeit mit unserem Partner finAPI GmbH entschieden. Gemeinsam mit der finAPI GmbH können wir Ihnen auch zukünftig ein PIN/TAN-Verfahren (Drittanbieter-Schnittstelle) anbieten.

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